Anleinpflicht für Hunde | Aktuelle Nachrichten und Informationen

In letzter Zeit häufen sich Beschwerden über freilaufende und unbeaufsichtigte Hunde. Daher erinnert die Verbandsgemeinde Wörrstadt an die geltende Anleinpflicht laut Gefahrenabwehrverordnung.

Anleinpflicht für Hunde

Das Wichtigste auf einen Blick

Innerhalb der OrtschaftHunde müssen immer angeleint sein.

Außerhalb der OrtschaftHunde sofort anleinen, wenn andere Personen sichtbar sind.

Was ist verboten? – Freilaufende Hunde in öffentlichen Anlagen – Hunde auf Spielplätzen, in Brunnen, Teichen oder Wasserbecken

Wer darf Hunde führen? – Nur Personen, die den Hund sicher kontrollieren und zurückhalten können.

Bei Verstößen – Ordnungswidrigkeit mit möglicher Geldstrafe.

Rücksicht nehmen – Viele Menschen haben Angst vor Hunden – bitte respektieren – Auch andere Hundehalter sollen sich sicher fühlen

Schutz der Wildtiere (bis Juli) – Hunde auch außerhalb geschlossener Ortschaften anleinen, selbst ohne andere Personen – Freilaufende Hunde können Wildtiere gefährden

Unsere Aufforderung – Halten Sie sich an die Regeln – für Ihre Sicherheit, die Ihres Hundes und zum Schutz der Natur.

Verbandsgemeinde Wörrstadt