Das Wichtigste auf einen Blick
Innerhalb der OrtschaftHunde müssen immer angeleint sein.
Außerhalb der OrtschaftHunde sofort anleinen, wenn andere Personen sichtbar sind.
Was ist verboten? – Freilaufende Hunde in öffentlichen Anlagen – Hunde auf Spielplätzen, in Brunnen, Teichen oder Wasserbecken
Wer darf Hunde führen? – Nur Personen, die den Hund sicher kontrollieren und zurückhalten können.
Bei Verstößen – Ordnungswidrigkeit mit möglicher Geldstrafe.
Rücksicht nehmen – Viele Menschen haben Angst vor Hunden – bitte respektieren – Auch andere Hundehalter sollen sich sicher fühlen
Schutz der Wildtiere (bis Juli) – Hunde auch außerhalb geschlossener Ortschaften anleinen, selbst ohne andere Personen – Freilaufende Hunde können Wildtiere gefährden
Unsere Aufforderung – Halten Sie sich an die Regeln – für Ihre Sicherheit, die Ihres Hundes und zum Schutz der Natur.
Verbandsgemeinde Wörrstadt